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Hexenjagd und Hexenprozesse 4

Die Täter

 

Text 1

Ich weiß wohl, dass in diesem Wesen [= Verfahren] auch einige Unschuldige mit unterlaufen, aber deshalb mache ich mir kein Gewissen, zumal mein Fürst, der doch ein sehr vorsichtiger [und] gewissenhafter Herr ist, mich treibt, dass ich in diesem Geschäft fortfahren soll;  der wird [es] wohl wissen und sein Gewissen dabei in Acht nehmen, wenn er befehlt; mir gebührt, dass ich selbigem nachkomme.

(aus: Ein Hexenrichter zu einem zweifelnden Zeitgenossen 1631)

 

 

Text 2

"Herr Doktor, habt Ihr denn gar kein Mitleid mit all diesen Frauen? Und wenn Ihre Mutter, ihre Schwester darunter wäre?

"Meine Mutter war es", sagte der Inquisitor leise. "Ich war zwölf, als sie abgeholt wurde. Ich schrie, warf mich in meiner Unwissenheit den Bütteln und Knechten vor die Füße. Für mich war Mutter natürlich unschuldig. Welcher Sohn glaubt schon, dass die eigene Mutter eine Hexe ist [. . .]

Ein paar Tage später kamen einige vom Rat der Stadt geschickte Männer ins Haus. Sie teilten mir mit, dass meine Mutter die ihr zur Last gelegten Verbrechen gestanden habe. Als ich es nicht glauben wollte, führten sie mich zum Hexenturm und riefen meine Mutter ans Fenster. "Ja, ja, Bub", sagte sie, "ich bin eine große Sünderin. Du musst es endlich glauben, ich bin eine Hexe!"

"Meine Mutter war eine gute Frau, bis sie in die Fänge des Teufels geriet. Da sieht man es wieder. Wir müssen die Ausbreitung dieses furchtbaren Übels durch unsere Wachsamkeit verhindern."

"Was macht Euch so sicher, dass eure gute Mutter eine Zauberin war?" Der Inquisitor funkelte sein Gegenüber durch seine eckige Brille an: "Ich habe alle Bücher über Hexerei  und Teufelsbuhlschaft durchgearbeitet; später, als ich größer war, bei einem geistlichen Verwandten wohnte und meine Mutter schon lange verbrannt war. Seitdem kenne ich mich aus, ich habe den Blick für so etwas."

(aus: Ein Hexenrichter zum gleichen zweifelnden Zeitgenossen 1631)

Text 3

Verzeichnis der unnützen Kosten in dem verfluchten und vermaledeiten Hexenprozess, welcher durch einen undankbaren, leichtfertigen und verräterischen Buben angestiftet wurde und den ich mit Harm Wolpmann und dessen Frau von 1655-1659 führen musste und den der gerechte Gott zu seiner Zeit rächen und finden wird.

1. Advokaten-Rechnung

D. Korbmacher                                       11 Rht.

D. Hojer                                                     14 Rht.  

Syndikus(Stadtrichter)                            7 Rht.        24 gr.

2. Prokurator-Rechnung

Risman in Stade                                       11 Rht.       27 gr.

Johannes am Ende für einen Gang    1  Rht.

3.Schreiber-Rechnung

Schreiber der Advokaten                       3 Rht.         63 gr.

4. Forderung des Konsistoriums              8 Rht.         40 gr.

5. Boten- und Postkosten                        8 Rht.         29 gr.

6. Neben- und Unkosten                       253 Rht.      41gr.

Summe aller verfluchten Kosten         319 Rht.        9 gr.

 (Kirchenarchiv St.Andreas, Verden)

 

Text 4

 

Kostenkatalog des Verdener Henkers (1687)

Verbrennen                          5 Rht.,dem Knecht 1 Rht.

Vierteilen                              5 Rht.,dem Knecht 1 Rht.

Für jedes Zwicken                2 Rht.

Wassersenken                     5 Rht.,dem Knecht 1 Rht.

Staupenschläge                   5 Rht.,dem Knecht 1 Rht.

Teritio                                    2 Rht.

Tortur                                    5 Rht.

Aufs Rad binden                 5. Rht.nebst 1 Tonne Bier

Knochenbrechen                 für jeden Stoß 2 Rht.

(Stadtarchiv Verden,Polizeiakten LXIV 2,1 Fach 25)

 

Zusatzinformation:

 Hexenprozesse als Einnahmequelle.

Für die Ankläger -und die Denunzianten-  waren die Prozesse eine sehr einträg­liche Einnahmequelle. Trotz des Verbots der Carolina (das Vermögen der Beklagten durfte nicht konfisziert werden!) bereicherten sie sich - wenn möglich - am hinterlassenen Besitz der Opfer. So geht z.B. die Existenz des Fürstentums Liechtenstein auf einen Hexenprozess zurück. Die Grafen Hohenems wurden im Nachhinein durch Kaiser Leopold I. gezwungen, die konfiszierten Vermögen zahlreicher verbrannter Hexen zurückzugeben. In den Bankrott getrieben ver­kauften die Grafen ihren Besitz an die Fürsten von Liechtenstein.

In aller Regel verdienten aber weniger die Landesherren, sondern die direkt an dem Prozess beteiligten (Richter, Henker usw.) an den Prozessen. .. (aus: Praxis Geschichte 4/91 S.15)

 

Arbeitsaufträge:

      1. Stellt aus den Texten und aus den Informationen aus den Arbeitsblättern 1 bis 3 zusammen, welche Motive die Hexenrichter dazu bewegt haben könnten, Frauen als  Hexen zu verfolgen.

     2. Diskutiert die Haltung des Hexenrichters, die in den beiden Texten des AB 4 deutlich wird. 

      3. Entwerft eine Anklageschrift gegen den Hexenrichter. Berücksichtigt dabei die heute  geltenden Rechtsideen und Vorstellungen von fairen Prozessen.

       4. Entwerft eine Verteidigungsrede für den Hexenrichter. Versucht dabei, die besondere  Vorstellungswelt des späten Mittelalters bzw. der frühen Neuzeit zu berücksichtigen.

 

gclasen, 11.11.2007